Webentwicklung


Google Fonts Abmahnung erhalten? Was du jetzt tun musst

2022 und 2023 wurden tausende Websites wegen unerlaubter Google Fonts-Einbindung abgemahnt. Was dahinter steckt, wie du reagierst und wie du dich schützt.

Webentwicklung22. Dezember 2025

Es begann Ende 2021 mit einem Urteil des Landgerichts München I (Az. 3 O 17493/20) und entwickelte sich zu einer Abmahnwelle, die tausende Website-Betreiber in Deutschland traf: das Thema Google Fonts und Datenschutz. Wenn du eine solche Abmahnung erhalten hast – oder es vermeiden möchtest – bist du hier richtig.

Was ist passiert?

Google Fonts ist ein kostenloser Service von Google, der es ermöglicht, Schriftarten in Websites einzubinden. Das Problem: Die klassische Einbindung über Google-Server (über einen Link zu fonts.googleapis.com) überträgt beim Aufruf der Website die IP-Adresse des Nutzers an Google-Server in den USA.

Das Landgericht München entschied: Diese Übertragung ist ohne Einwilligung des Nutzers ein Verstoß gegen die DSGVO – denn IP-Adressen sind personenbezogene Daten, und eine Übermittlung in Drittstaaten ohne angemessenes Schutzniveau (zu der Zeit bestand kein gültiges EU-US-Datentransferabkommen) ist unzulässig.

Die Abmahnwelle: Was steckte dahinter?

Professionelle Abmahner (in manchen Fällen über automatisierte Tools) scannten massenweise Websites auf externe Google-Fonts-Einbindungen. Betroffene Website-Betreiber erhielten Forderungen zwischen 100 und 170 Euro – verbunden mit einer Unterlassungserklärung.

Viele Juristen bezeichneten diese Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich, auch wenn der zugrundeliegende Datenschutzverstoß real war. Mehrere Gerichte haben die Klagen später auch tatsächlich abgewiesen.

Was tun, wenn du eine Abmahnung erhalten hast?

  1. Nicht sofort unterzeichnen: Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und bindet dich unnötig.
  2. Rechtlichen Rat suchen: Ein auf IT-Recht oder Datenschutz spezialisierter Anwalt sollte die Abmahnung prüfen.
  3. Das technische Problem beheben: Unabhängig von der rechtlichen Lage solltest du Google Fonts sofort lokal einbinden.
  4. Fristen im Blick behalten: Abmahnungen enthalten oft kurze Fristen (7–14 Tage).

Die Lösung: Google Fonts lokal einbinden

Die einfachste und sauberste Lösung: Lade die gewünschten Schriftarten herunter und binde sie direkt von deinem eigenen Server ein. Dann verlässt keine IP-Adresse deiner Besucher deine eigene Website-Infrastruktur.

So geht es:

  1. Besuche google-webfonts-helper.herokuapp.com – hier kannst du Fonts herunterladen.
  2. Lade die Font-Dateien (.woff, .woff2) auf deinen Server.
  3. Ersetze den Google-Fonts-Link in deinem HTML durch eine lokale CSS-Referenz mit @font-face.

Für WordPress-Nutzer gibt es Plugins wie OMGF (Optimize My Google Fonts), die das automatisch erledigen.

Was ist mit dem neuen EU-US-Datentransferabkommen?

Seit Juli 2023 gibt es das EU-US Data Privacy Framework, das die Datentransfers in die USA unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt. Google hat sich zertifiziert. Dennoch empfehle ich weiterhin die lokale Einbindung – sie ist die sauberste, schnellste (kein externer Request) und sicherste Lösung.

Grundsatz: Wenn du dieselbe Funktion auch lokal bereitstellen kannst, tu es. Das gilt für Google Fonts genauso wie für andere externe Ressourcen.

Du möchtest deine Website datenschutzkonform aufsetzen oder bist dir nicht sicher, ob alles korrekt ist? Melde dich – ich prüfe das für dich und erkläre dir, was zu tun ist. Mehr zu professionellen Websites.

Google FontsAbmahnungDSGVODatenschutzWebsiteIP-Adresse

Beratung gewünscht?

Du hast Fragen zu diesem Thema oder möchtest wissen, wie ich dein Unternehmen dabei unterstützen kann?

Jetzt Kontakt aufnehmen →