Webentwicklung


Barrierefreiheit auf Websites: Alles was du wissen musst

Ab 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für viele private Websites. Was das bedeutet, wen es betrifft und was du jetzt tun musst.

Webentwicklung02. März 2026

Das Thema Barrierefreiheit im Web wird in Deutschland 2025 deutlich wichtiger – und für viele Unternehmen zur rechtlichen Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28. Juni 2025 und verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Was das konkret bedeutet, erkläre ich in diesem Artikel.

Was ist Web-Barrierefreiheit?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass Menschen mit Behinderungen sie genauso nutzen können wie Menschen ohne. Das betrifft:

  • Menschen mit Sehbehinderungen (Screenreader-Kompatibilität, ausreichender Kontrast)
  • Menschen mit Hörbehinderungen (Untertitel für Videos)
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen (vollständige Tastaturbedienbarkeit)
  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen (klare Struktur, einfache Sprache)

Der technische Standard, an dem sich Barrierefreiheit messen lässt, sind die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) – Level AA ist die Mindestanforderung, die das BFSG voraussetzt.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG gilt für Unternehmen im privaten Sektor, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – also nicht nur für öffentliche Behörden, die schon länger an strengere Regeln gebunden sind.

Wichtige Ausnahmen:

  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter UND weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind vom BFSG ausgenommen.
  • Betroffen sind vor allem E-Commerce-Shops, Bankdienstleistungen online, Telekommunikationsanbieter und mehr.

Auch wenn dein Unternehmen formal ausgenommen ist: Barrierefreiheit ist eine Frage der Haltung und des Kundenkreises. Rund 15 % der Bevölkerung leben mit einer Behinderung – das sind potenzielle Kunden.

Was muss eine barrierefreie Website leisten?

Wahrnehmbarkeit

  • Bilder haben Alt-Texte
  • Videos haben Untertitel
  • Kontrastverhältnis von Schrift zu Hintergrund mindestens 4,5:1
  • Inhalte lassen sich vergrößern ohne Funktionsverlust

Bedienbarkeit

  • Alle Funktionen per Tastatur erreichbar
  • Kein blinkender Content, der Anfälle auslösen könnte
  • Genug Zeit zum Lesen (keine automatischen Timeouts)

Verständlichkeit

  • Sprache im HTML korrekt angegeben (lang="de")
  • Fehlermeldungen in Formularen sind klar beschrieben
  • Navigation ist konsistent

Robustheit

  • Sauberes HTML, das von Screenreadern korrekt interpretiert werden kann
  • ARIA-Labels korrekt eingesetzt

Wie testest du deine Website?

Erste automatische Checks mit kostenlosen Tools:

  • WAVE (wave.webaim.org) – analysiert deine Seite auf Barrierefreiheitsfehler
  • Google Lighthouse – Accessibility-Score im Browser-DevTools
  • axe DevTools – Browser-Extension für detaillierte Analyse

Achtung: Automatische Tests finden nur etwa 30–40 % aller Probleme. Eine vollständige Prüfung erfordert manuelle Tests – idealerweise mit echten Betroffenen.

Was passiert bei Verstößen?

Das BFSG sieht ein Durchsetzungsverfahren vor. Verbraucherzentralen und bestimmte Verbände können Verstöße rügen. Für Unternehmen, die unter das BFSG fallen, können Bußgelder verhängt werden. Außerdem ist Abmahnungen durch Wettbewerber denkbar, sobald die Rechtslage sich weiter festigt.

Ich entwickle Websites, die von Anfang an auf Barrierefreiheit ausgelegt sind. Lass uns sprechen – ich prüfe gerne deine aktuelle Website kostenlos auf offensichtliche Barrierefreiheitsprobleme. Mehr zu meinen Website-Leistungen.

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